Luftbildaufnahme erfreuen sich immer größter Beliebtheit. Eigentlich kann man sagen, das in den vergangenen Jahren sich viele Menschen privat eine Drohne zugelegt haben. Ich bin seit 2014 stolzer Besitzer einer Drohne und habe mir erst vor kurzem wieder das aktuellste Modell für professionelle Aufnahmen gekauft. Aber Luftbildaufnahme ist nicht gleich Luftbildaufnahme. Ein Foto aus der Luft aufzunehmen ist die eine Sache, aber dabei den richtigen Winkel mit der richtigen Höhe zu wählen und im Anschluss die Fotos gut nachzubearbeiten eine andere.
Wenn Sie gern ihre Immobilie professionell aus der Vogelperspektive verewigt haben möchten, bin ich genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Ich verfüge über die grosse Erfahrung und das nötige Know-how.
Das sollte beachtet werden
Wenn sie sich für ein Shooting Ihrer Immobilie entschieden haben, müssen nur noch rechtliche Dinge abgeklärt werden. Ich besitze für meine Drohne eine Pilotenlizenz und bin auch gegen eventuelle Abstürze (noch nie passiert) versichert. D.h. sollte meine Drohne zum Beispiel in das Gewächshaus vom Nachbarn rauschen, komme ich finanziell versicherungsmässig dafür auf.
Auch muss im Vorfeld geklärt werden, ob etwaige Nachbarn etwas gegen das überfliegen von seinem Grundstück einverstanden ist. Um Ihre Immobilie komplett zu fotografieren brauche ich einen gewissen Abstand dazu, denn wenn man nur bis zur Grundstücksgrenze vom Kunden fliegen darf, bekommt man nie das gesamte Grundstück auf ein Foto.
Behörden müssen Kenntnis haben
Auch muss der Flug bei den örtlichen Behörden angemeldet sein. Im Fall von Sömmerda ist das Ordnungsamt dafür zuständig. Meine Vorgehensweise ist dann immer eine Mail an den Chef vom Ordnungsamt mit den Daten wann, wo und wielange der Flug durchgeführt wird. Innerhalb von 24 Stunden bekomme ich dann die Genehmigung per Mail.
Kurz vor dem Flug muss ich dann noch die hiesige Polizei verständigen, damit auch diese Kenntnis davon haben, falls besorgte Anwohner einen Drohnenflug melden. Dann kann die Polizei dem Bürger die Entwarnung geben, das alles mit regulären Dingen zugeht.
All die eben genannten Dinge sind vorher notwendig, aber davon bekommen Sie als Kunde eher weniger mit. Für Sie ist nur wichtig wann wir den Termin haben und dass sie nach Möglichkeit auch dabei anwesend sind.
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Wie dürfen Sie die Aufnahmen verwenden
Die gemachten Fotos können Sie vielseitig nutzen. Ob für ihren privaten oder gewerblichen Internetauftritt, für ein Verkaufsexposé und/oder auch wenn es ein Video für Sie sein sollte. Dennoch möchte ich auf jeden Fall im Vorfeld wissen für was sie diese Aufnahmen benötigen.
Vorteile von Luftbildaufnahmen vom Profi
- Interessante ungewohnte Einblicke aus der Luft,
- Kameraauflösung mit neuester 4k Technik,
- Rechtliche Absicherung,
- Langjährige Erfahrung von Luftbildaufnahmen
Bei der Verwendung von Drohnenflügen sind 2017 wichtige rechtliche Grundlagen durch den Bundesrat zur Drohnen-Verordnung in Kraft getreten.
Jeder Besitzer einer Drohne für den gewerblichen Gebrauch hat sich explizit an die verordneten Auflagen zuhalten. Dazu gehören das Fliegen nur auf Sichtweite. D.h. wenn der Kunde zum Beispiel wünscht und das ist auch schon vorgekommen, dass ich mit meiner Drohne mal über den benachbarten Berg fliege, dann muss ich ihm diesen Wunsch abschlagen. Das gilt auch in Bezug auf die Flughöhe. Maximal erlaubt sind 150 Meter.
Drohnen für den gewerblichen Gebrauch müssen beim jeweiligen Luftfahrtbundesamt registriert sein. Jede gewerblich genutzte Drohne muss ein Schild befestigt haben, wo die Daten, wem sie gehört und mindestens einer Telefonnummer, besser noch sogar die ganze Firmenanschrift lesbar ist.
Das sind Gründe, warum man Luftbildaufnahmen einem Profi überlassen sollte!
Sollte ich nun Ihr Interesse geweckt haben, würde ich mich über eine Buchung Ihrerseits sehr freuen!